Die Jungfrau-Tächi Grindelwald ist ein Verein von Hängegleiterpiloten und Anhängern dieses Sports entsprechend Art 60 ff. ZGB. Der Sitz ist Grindelwald.
1 Erhaltung des Fluggebietes mit Start- und Landeplätzen vor allem in den Lütschinentälern
2 Förderung des Sports und der Geselligkeit für Mitglieder durch Clubaktivitäten
3 Förderung des Hängegleiter Wettkampfsportes
Zum Ehrenmitglied kann von der Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes ernannt werden, wer sich um den Club in hervorragender Weise verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder.
Aktivmitglied kann jede Person werden, die aktiv am Clubgeschehen teilnimmt. Die Aufnahme erfolgt durch die HV.
Passivmitglied kann jede Person werden, welche den Jungfrau-Tächi Grindelwald unterstützen möchte. Die Aufnahme erfolgt durch die HV.
Gönnermitglieder können werden: Vereine, Flugschulen, bzw. jegliche juristische und natürliche Personen, welche den DCJT unterstützen möchten. Sie sind berechtigt die Clubinfrastruktur in unserem Fluggebiet ganzjährig, auch kommerziell, zu nutzen. Gönnermitglieder sind nicht stimmberechtigt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
1 Durch Austritt mittels schriftlicher Austrittserklärung spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung.
2 Durch Ausschluss: Mitglieder, die den Statuten, Beschlüssen oder den Interessen des Clubs zuwider handeln, die dem Ansehen des Clubs oder des Gleitschirmsportes ganz allgemein Schaden zufügen oder ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club nicht nachkommen, können durch die HV ausgeschossen werden.
3 Durch Ableben.
1 Die Mitgliederbeiträge werden alljährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Sie werden ab der Aufnahme des Mitgliedes erhoben.
2 Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
3 Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf das Clubvermögen.
4 Ausschluss, Streichung und Austritt entbinden nicht von der Regelung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Jungfrau-Tächi Grindelwald.
5 Der Mitgliederbeitrag für Aktiv – und Passivmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt; er beträgt maximal SFr 50.00.
Die Organe des Jungfrau-Tächi Grindelwald sind
Alle Ehren- und Aktiv- und Passivmitglieder haben an der Hauptversammlung das Antrags-, Stimm- und Wahlrecht. Stellvertretungen sind ausgeschlossen.
Annahme und Änderung der Statuten
Ernennung von Ehrenmitgliedern
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Wahl des Präsidenten und des Vorstandes für ein Jahr
Wahl von zwei Rechnungsrevisoren für ein Jahr.
Genehmigung der Jahresberichte und der Jahresrechnung
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Genehmigung des Budgets
Genehmigung des Jahresprogrammes
Beschluss über Anträge von Mitgliedern. Diese Anträge sind spätestens einen Monat vor der ordentlichen Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Beschluss über Mitgliedschaften des DCJT in Vereinen und Verbänden
Beschluss über die Auflösung des Clubs
Über die HV wird ein Protokoll erstellt
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten geheime Wahlen und Abstimmungen verlangt.
Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr.
Wahlen werden mit dem einfachen Mehr entschieden. Bei mehr als zwei Kandidaten scheidet jeweils der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus.
Der Vorstand stimmt mit. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Die Auflösung des Clubs kann nicht beschlossen werden, wenn ein Fünftel oder mehr Stimmberechtigte dagegen stimmen.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich im Januar bis Februar statt.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann vom Vorstand nach Bedarf oder auf schriftlichen Begehren eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.
Der Vorstand lädt die Mitglieder unter Angabe der Traktanden spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung ein.
Über Geschäfte, die nicht traktandiert sind, kann nur beraten, aber nicht Beschluss gefasst werden.
Präsident / in
Vizepräsident / in
Kassier / in
Sekretär / in
weitere Vorstandsmitglieder nach Bedarf
Der Vorstand vertritt den Jungfrau-Tächi Grindelwald nach aussen.
Er führt die Geschäfte im Rahmen der HV-Beschlüsse.
Er unterbreitet der Hauptversammlung den Jahresbericht, die Jahresrechnung, den Voranschlag und das Jahresprogramm.
Er beantragt der Hauptversammlung die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.
Er kann besondere Arbeitsgruppen bilden und deren Kompetenzen festlegen.
Er verwaltet die Finanzen des Clubs im Rahmen des Voranschlages.
Für den Club zeichnen rechtsverbindlich der Präsident zusammen mit einem Vorstandsmitglied.
Der Vorstand wird vom Präsidenten nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zur Sitzung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Präsident stimmt mit, bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid.
Wahlen und Abstimmungen werden offen vorgenommen, sofern die Mehrheit nichts anderes beschliesst.
Über die Sitzungen des Vorstandes wird ein Protokoll erstellt.
Die Rechnungsrevisoren haben bei Abschluss des Vereinsjahres die Rechnungen, den Kassabestand sowie das Inventar auf ihre Richtigkeit zu prüfen und dem Vorstand zuhanden der Hauptversammlung schriftlich Bericht und Antrag zu erstatten. Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Das Rechnungsjahr schliesst ab mit dem Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet einzig das Vereinsvermögen.
Die Clubmitglieder oder -Organe können nicht über das Vereinsvermögen hinaus für Verbindlichkeiten des Clubs haftbar gemacht werden.
Bei Auflösung des Clubs wird über die Verwendung des Vermögens durch die Hauptversammlung entschieden.
Diese Statuten wurden anlässlich der Hauptversammlung des Jungfrau-Tächi Grindelwald vom 30. Januar 2016 genehmigt. Sie ersetzen alle vorherigen Fassungen.
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Letzter Post: 09-Sep-2024
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